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6 EUB Wiedersbergerhorn Sektion I

6 EUB Wiedersbergerhorn Sektion II

8 EUB Reitherkogel (Schigebiet Reith)

ESL Sonnwendjoch Sektion I (Kramsach)

ESL Sonnwendjoch Sektion II (Kramsach)


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KONTAKT

 
Alpbacher Bergbahnen
A-6236 Alpbach
T: +43 (0)5336 5233
F: +43 (0)5336 5233 24
info@alpbacher-bergbahnen.at

© Alpbacher Bergbahnen

Tarifbestimmungen


Skitrio am Berg
Fahrkarten für Kinder
Kinder sind ab dem Jahrgang 1995 als solche zu behandeln, Bambinis ab dem Jahrgang 2005 (Bambinikarten werden ohne Ausweis nicht ausgegeben! Kartenersatz € 1,00 bzw. € 5,00 bei Saisonkarten.)

Fahrpreise
Die Fahrpreise gelten bis auf Widerruf für die Wintersaison 2010/2011. Änderungen vorbehalten. Alle Preise verstehen sich in € inklusive 10 % MwSt. Die Skipässe gelten nur an aufeinanderfolgenden Tagen, eine Unterbrechung ist nicht möglich (ausgenommen Wahlkarten und Punktekarten). Bei Saisonüberschneidungen, wenn die Gültigkeit eines Skipasses auch nur zum Teil in die nicht ermäßigte Periode fällt, ist in jedem Fall der Hauptsaison-Pass zu bezahlen.

Depotgebühr für KeyCard
Für den Berührungslos-Datenträger KeyCard wird eine Depotgebühr von € 2,00 eingehoben. Eine Rücknahme von unbeschädigten, funktionsfähigen und aus der aktuellen Wintersaison stammenden KeyCards wird an unseren Kassen gewährleistet. Wir bitten um Verständnis, dass für ältere KeyCards aufgrund der technischen Entwicklung keine Rücknahme garantiert werden kann.

Fahrkarten-Hinweise
Die Skipässe sind nicht übertragbar! Bei Kontrolle durch das Personal sind die Fahrkarten vorzuweisen!

Missbrauch
Die missbräuchliche Verwendung der Skipässe hat deren unwiderruflichen Einzug zur Folge. Dies gilt insbesondere auch bei Nichtbeachtung von Anordnungen des Seilbahn- und Pistenpersonals sowie von aufgestellten Warntafeln. Mißbrauch von Liftpässen wird unverzüglich polizeilich angezeigt! Bußgeld!

Rückvergütung
Bei Skiunfall erfolgt eine Rückvergütung nur dann, wenn der Skipass unverzüglich bei einer der Liftkassen hinterlegt wurde. Als Benützungstage gelten die Tage von der Ausstellung des Skipasses bis zu dessen Hinterlegung. Wenn die Hinterlegung bis 10.00 Uhr vormittags stattfindet, wird dieser Tag nicht angelastet. Ein ärztliches Zeugnis vom ortsansässigen Arzt ist für die Rückvergütung beizubringen. Verlorene Skipässe können nicht ersetzt werden. Schlechtwetter, Lawinengefahr, unvorhergesehene Abreise, Betriebsunterbrechungen, witterungsbedingte Betriebseinstellungen, Sperrung von Skiabfahrten usw. geben keinen Anspruch auf Rückvergütung oder Verlängerung. Keine Ersatzkarten bei Vergessen der Saisonkarten oder Liftpässe aller Art!

Änderungen und Irrtümer vorbehalten!
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