▶ Kinder unter 10 Jahren sind von der Verordnung ausgenommen.
▶ Ausgenommen sind auch all jene, die in den letzten 6 Monaten eine COVID Erkrankung hatten
(Ärztliches Zeugnis muss mitgeführt werden).
▶ Bei Schleppliften, Förderbändern oder Tellerliften in den Talbereichen besteht für den Skifahrer keine Verpflichtung, einen negativen Covid-Test mitzuführen.
▶ Für die Benutzung aller Bergbahnen & Lifte in Verbindung mit den Rodelstrecken, als Fußgänger am Berg oder als Tourengeher gilt keine COVID-Testpflicht.
▶ Der Test darf maximal 48 Stunden alt sein.
Für alle gelten nach wie vor die üblichen Sicherheitsmaßnahmen wie FFP2 Masken, Mund-Nasen-Schutz für Kinder, 2m Abstandsregeln etc.
Alle Infos unter www.skijuwel.com&/corona
▶ Screeningstraße & Testmöglichkeiten
▶ Testmöglichkeiten niedergelassene ÄrztInnen im Bez. Kufstein
Bei Kontrollen werden negative Antigen Schnelltest- und PCR-Testergebnisse akzeptiert, nicht aber ein Antigen-Selbsttest (z.B. Schule) oder andere Selbsttests! Zur Kontrolle dieser Verordnung sind die Gesundheitsbehörden mit stichprobenartigen Kontrollen beauftragt.