Aufgrund der sinkenden Fallzahlen hat die österreichische Bundesregierung weitere Lockerungen der Coronamaßnahmen festgelegt.
Verkehrsbeschränkung statt Absonderung bei einer Infektion
Mit dem 1. August 2022 wurde die Pflicht zur Absonderung aufgehoben und durch eine zehntägige Verkehrsbeschränkung ersetzt. Mehr Infos zur Verkehrsbeschränkung finden Sie auf der offizielen Homepage des Bundesministeriums.
Derzeit gilt in Österreich keine Maskenpflicht mehr.
Bitte beachten Sie, dass die Maskenpflicht in Krankenhäusern, Altenheimen, Pflegeheimen etc. aufrecht bleibt.
Weitere Informationen diesbezüglich finden Sie auf dem offiziellen Tourismusportal Österreichs.
Bitte wenden Sie sich unter 1450 an die Corona-Hotline, wenn Sie unter Symptomen leiden (dieser Test ist kostenlos).
Desweiteren gibt es für jeden die Möglichkeit, sich kostenpflichtig bei Apotheken testen zu lassen.
Die Darstellung der aktuellen Maßnahmen dient zur Information der Bevölkerung und wird regelmäßig aktualisiert.
Sie erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ist nicht rechtsverbindlich.
SCREENINGSTRASSEN & TESTSTATIONEN
Österreichs Grenzen sind geöffnet.
Derzeit gibt es keine Einschränkungen, sofern die Einreise nicht aus einem Staat oder Gebiet mit sehr hohem epidemiologischen Risiko erfolgt.
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Was ist versichert?
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